Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SISEO Digital Solutions – Stand: 17. Juni 2025

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB regeln alle Verträge zwischen SISEO Digital Solutions (im Folgenden „SISEO“) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Web- und API-Entwicklung, Prozess- und Workflow-Automatisierung, Datenintegration und Reporting, Cyber- und DevSecOps-Consulting sowie Cloud-Infrastruktur-Management sowie damit verbundener unmittelbarer und mittelbarer Dienstleistungen. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn SISEO ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht erneut darauf hingewiesen wird.
  2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
    Angebote von SISEO sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Gegenzeichnung einer Projektbeschreibung („Statement of Work“) zustande. Änderungen des Leistungsumfangs werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam und können Termine sowie Vergütung beeinflussen. SISEO ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen.
  3. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte
    Alle von SISEO erstellten Konzepte, Quellcodes, Automations-Workflows, Designs, Dokumentationen und sonstigen Werkleistungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand in dem im jeweiligen Vertrag beschriebenen räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang. Jede weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Weiterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SISEO. SISEO bleibt berechtigt, generische Routinen oder Module in anderen Projekten weiterzuverwenden, sofern keine vertraulichen Daten des Auftraggebers enthalten sind. Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die der Auftraggeber einhalten muss. SISEO darf am Fuß jeder gelieferten Website oder Anwendung den Hinweis „Created by SISEO“ mit Link auf www.siseo.de anbringen, sofern der Auftraggeber dem nicht spätestens bei Abnahme schriftlich widerspricht.
  4. Vergütung
    Soweit im individuellen Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, werden fünfzig Prozent der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, fünfundzwanzig Prozent zur Projektmitte und fünfundzwanzig Prozent bei Bereitstellung zur Abnahme fällig; alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Laufende Service- oder Hostinggebühren sind monatlich im Voraus zahlbar. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Aufwandsschätzungen. Mehrleistungen, etwa durch Change-Requests, werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet.
  5. Zahlungsbedingungen und Verzug
    Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist SISEO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine pauschale Mahngebühr von fünf Euro je Erinnerung zu verlangen. SISEO kann bei Zahlungsverzug die Ausführung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
  6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
  7. Abnahme, Gewährleistung und Support
    SISEO meldet die Fertigstellung schriftlich an („Bereit-zur-Abnahme“). Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von vierzehn Kalendertagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine detaillierte Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen. Für Werkleistungen leistet SISEO zwölf Monate ab Abnahme Gewähr gemäß den §§ 634 ff. BGB. Bei Diensten schuldet SISEO ein fachgerechtes Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten Erfolg. SISEO hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  8. Sonderleistungen, Nebenkosten und Reisekosten
    Fremdleistungen wie Premium-APIs, Templates oder Lizenzgebühren beauftragt SISEO im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder stellt sie mit einem angemessenen Handling-Aufschlag weiter. Reisezeiten, die über fünfzig Kilometer hinausgehen, werden nach Arbeitszeit- bzw. Beratungssatz abgerechnet; Reisekosten werden nach Beleg erstattet. Schulungen, Dokumentationen und Content-Einpflege sind nur enthalten, wenn sie im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind, andernfalls werden sie nach Aufwand berechnet.
  9. Haftung
    SISEO haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden und maximal auf die jeweilige Auftragssumme begrenzt. Für Datenverluste haftet SISEO nur, wenn der Auftraggeber eine dem Risiko entsprechende Sicherungsstrategie nachweisen kann. Eine Haftung für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  10. Datenschutz und Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten. SISEO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird auf Wunsch separat geschlossen.
  11. Laufzeit und Kündigung
    Werkverträge enden mit Abnahme. Laufende Dienstleistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern kein Mindestbezugszeitraum vereinbart ist. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  12. Referenznennung
    Sofern der Auftraggeber nicht bis zur Abnahme schriftlich widerspricht, darf SISEO Namen, Logo, Projektdaten und öffentlich verfügbare Kennzahlen zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden.
  13. Schlussbestimmungen
    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.